Betreibungsauszug online bestellen
eBetreibung einleiten
Betreibung elektronisch einleiten und gesamten Prozess online abwickeln. Erstellen Sie kostenlos das Betreibungsbegehren online. Es fallen einzig die amtlichen Gebühren an.
Sie brauchen:
- Angaben Schuldner, Forderung
- Pass, ID (Erstidentifikation für Bundesamt für Justiz)
- Wichtig: Beim ersten Bezug von eBetreibung muss aus gesetzlichen Gründen die eSchKG-Erklärung unterzeichnet werden.
Preis: Gratis!
eBetreibung durch den Profi
Sie brauchen dieselben Informationen wie für die Gratis-eBetreibung.
Preis: CHF 55.00
Für Treuhänder, Inkassofirmen: eBetreibung als Vertreter
Betreibungen elektronisch für Ihre Kunden einleiten und den gesamten Prozess online abwickeln. Wir bieten Ihnen die Software mit Mandantenfähigkeit an.
Die Einrichtung der Mandantenfähigkeit kostet CHF 150.00 pro Jahr. Weitere Kosten werden nach Anzahl Transaktionen abgerechnet.
Mit eBetreibung starten Sie den automatisierten Online-Betreibungsprozess und profitieren von vielen Vorteilen wie Fallführung, Fristenkontrolle, kein Papier, usw. Wenn Sie die eBetreibung dem Profi übergeben, wird Ihnen die ganze Arbeit abgenommen und ein Zahlungseingang zu 100 Prozent gutgeschrieben. Sie werden laufend über den Verfahrensstand informiert. Die Gebührenrechnungen für die Betreibungskosten werden Ihnen direkt zugestellt.
Automatisierter
Betreibungsprozess online.
Fallführung durch System.
Schritt für Schritt.
Einfach, schnell.
Kein Papier, kein Formulardruck.
Gut zu wissen vor der Betreibung
Sie müssen die Betreibungsgebühren im Voraus bezahlen und später vom Schuldner einfordern. Klären Sie deshalb im Vorfeld ab, ob sich eine Betreibung lohnt. Prüfen Sie:
- Finanzielle Situation des Schuldners: Betreibungsauszug, Bonitätsanalyse, Handelsregisterauszug.
- Beweismittel: Um eine Forderung einzuklagen, liegt die Beweislast beim Gläubiger. Als Beweismittel zählen Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, schriftliche Mitteilungen des Schuldners, Schuldanerkennung, usw.
Die Betreibung wird mit dem elektronischen Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt eingeleitet. Sind die Angaben korrekt, stellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl an Ihren Schuldner aus. Für die Gebühren erhalten Sie direkt vom zuständigen Betreibungsamt eine Rechnung. Die Gebühren richten sich nach der Höhe der Forderung. Das weitere Vorgehen sowie ausführliche Informationen zum Betreibungsprozess finden Sie im Ratgeber.
Ein Betreibungsbegehren können Sie bei verschiedenen Betreibungsämtern elektronisch herunterladen. Einfacher geht es bei Betreibungsschalter-Plus. Hier leiten Sie über eBetreibung den Prozess online ein. Das Betreibungsbegehren wird automatisch erstellt.
Bei Privatpersonen ist der aktuelle Wohnort, bei Unternehmen der im Handelsregister eingetragene Firmensitz massgebend. Wenn Sie den Betreibungsprozess über eBetreibung mit Betreibungsschalter-Plus starten, wird das zuständige Betreibungsamt automatisch ermittelt.
Klären Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners vor Einleiten der Betreibung (z.B. mit einem Betreibungsauszug oder Bonitätsprüfung) ab. Denn Sie als Gläubiger müssen die Kosten für die Betreibung im Voraus bezahlen und nachträglich vom Schuldner einfordern. Es lohnt sich also, Aufwand und Ertrag im Vorfeld abzuwägen oder eine Alternative zur Betreibung in Betracht zu ziehen.
Ausführliche Informationen zum Vorgehen und Ablauf einer Betreibung erhalten Sie im Ratgeber von Betreibungsschalter-Plus.
Die Gebühr ist vom Gläubiger vorzuschiessen und bemisst sich nach der Höhe der Forderung. Sie beträgt:
Forderung CHF Gebühr CHF
bis 100 20.30
über 100 bis 500 33.30
über 500 bis 1'000 53.30
über 1000 bis 10'000 73.30
über 10'000 bis 100'000 103.30
über 100'000 bis 1'000'000 203.30
über 1'000'000 413.30
Die rechtliche Basis befindet sich in Artikel 16 der Gebührenverordnung vom 23. September 1996 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.
Für eine präzise Auskunft zu den tatsächlichen Kosten wenden Sie sich bitte an das zuständige Betreibungsamt.