Abzahlungsvereinbarung mit dem Kunden

ab CHF 35.00

Ein persönliches Gespräch mit dem Kunden hat schon manches Problem gelöst. Eine Abzahlungsvereinbarung ist eine sinnvolle Alternative zur Betreibung. Mit der Lösung von Betreibungsschalter-Plus erhalten Sie nicht nur eine rechtlich korrekte Vorlage, sondern das System überwacht die Fälligkeiten der einzelnen Raten und erinnert Sie, wenn weitere Schritte anstehen.

 Abzahlungsvereinbarung

CHF 35.00

Rechtlich geprüfte Abzahlungsvereinbarung mit Schuldanerkennung, nach Anzahl Raten oder Betrag.Mit Fälligkeitsüberwachung, Mahnmöglichkeit und Zahlungsverbuchung.

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Juristisch korrekte Formatvorlage.

System überwacht Fälligkeiten und anstehende Handlungen.

Vereinbarung dient als Schuldanerkennung.

  • Mit wenig Aufwand erzielen Sie die grösstmögliche Wirkung.
  • Professionelle Vorlagen in d/f/i.
  • Nahtloser Übergang zum Betreibungsprozess, falls Forderung nicht bezahlt wird.
  • Mahnkosten können mit Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Prozent des Betrages gedeckt werden.

In der Regel besteht der Mahnprozess aus drei Stufen: Zahlungserinnerung, Zahlungsaufforderung und Betreibungsandrohung. Legen Sie jedem Schreiben die Rechnung mit Einzahlungsschein und bei den letzten zwei Stufen zusätzlich ein Zahlungsvorschlagsformular bei. Damit geben Sie dem Schuldner die Möglichkeit, Ihre Forderung in Raten zu begleichen. Ein vom Schuldner unterzeichneter Abzahlungsvertrag kommt einer Schuldanerkennung gleich und ist von Vorteil, sollten Sie Ihre Forderung doch auf dem Rechtsweg einholen müssen.

Bei Produkten mit Versand läuft der ganze Prozess für Sie online ab. Sie brauchen nichts auszudrucken und Sie müssen nicht zur Post gehen. Wir übernehmen diese Arbeit für Sie. Wir drucken Briefe bzw. Dokumente mit Ihrer Absenderadresse und Angaben aus und senden diese in einem neutralen Couvert per Post an den von Ihnen definierten Empfänger.

Mahnung und Betreibungsandrohung beinhalten einen QR-Code. Dieser führt den Schuldner zu einem Antwortformular, damit Sie innert kürzester Zeit eine Reaktion erhalten.

Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. So bleibt es einem Gläubiger überlassen, ob, wie schnell und wie oft er einen Kunden an eine offene Geldforderung erinnern möchte. Auch bei der Form ist der Gläubiger völlig frei. Es ist ihm überlassen, schriftlich, mündlich, per Telefon, per E-Mail oder sogar per SMS zu mahnen. Aus Beweisgründen empfehlen sich schriftliche Mahnungen.